
Fragen & Antworten
Hier sind die uns am häufigsten gestellten Fragen und die passenden Antworten dazu. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Def. Rehasport:
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohte Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein.
Def. Behinderung:
Menschen sind behindert wenn ihre körperliche Funktion geistige Fähigkeit und seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen.
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte übernehmen Rehabilitationssport und Funktionstraining im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation, wenn…
… Notwendigkeit der Durchführung vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgestellt worden ist
… innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnt.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen Rehabilitationssport ergänzend zu medizinischen Maßnahmen und im Anschluss an diese, im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie auch im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Rehabilitationssport kommt für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um sie unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern. Dabei sollen, ihre Ausdauer und Kraft gestärkt, Koordination und Flexibilität verbessert sowie das Selbstbewusstsein gefördert werden und Hilfe zur Selbsthilfe geboten werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Rehabilitationssports 50 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Der Leistungsumfang des Rehabilitationssports in Herzgruppen bei chronischen Herzkrankheiten 90 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 30 Monaten in Anspruch genommen werden können. Bei herzkranken Kindern und Jugendlichen beträgt der Leistungsumfang 120 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten. In der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte werden Rehabilitationssport und Funktionstraining in der Regel bis zu 6 Monaten, längstens bis zu 12 Monaten, übernommen.
Rehabilitationssport und Funktionstraining werden bei Bedarf von dem Arzt/der Ärztin verordnet, der/die die der Behinderung zugrunde liegende Schädigung oder deren Krankheitsfolgen behandelt. Für die gesetzliche Rentenversicherung und die Alterssicherung der Landwirte kann Rehabilitationssport und Funktionstraining auch durch den Arzt/die Ärztin der Rehabilitationseinrichtung (Klinik, Rehaklinik) verordnet werden.
Krankheitsbilder können z.B. Schäden der inneren Organe, Krebserkrankungen oder orthopädische Probleme sein:
Innere Erkrankungen:
- Diabetes
- Bluthochdruck
- Asthma
- Adipositas
- Post-Covid-Syndrom
Orthopädische Probleme:
- Knie-, Hüft-, Schulterprobleme
- Arthrose
- Osteoporose
- Rückenprobleme
- Künstliche Gelenke